Allgemeine Geschäftsbedienungen von Katamarantraum - Katamaran Lagoon 42: Ihre Katamaran für Charter, Segelurlaub, Hochseesegeln und Katamarantraining

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedienungen können Sie durch Aktivierung dieses Buttons vollständig nachlesen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Für Hochseesegeltörn-Teilnehmer, weisen wir gesondert auf den Paragrafen 4 hin. 

Buchung und Vertragsabschluss

Nach abgeschlossener Buchung erhält der Mitsegler eine Buchungsbestätigung. Der Vertrag wird wirksam, wenn die Buchung von Katamarantraum akzeptiert wurde und der Anzahlungsbetrag bei Katamarantraum eingegangen ist. Mit der Buchung erklärt sich der Mitsegler mit allen Vertragsbedingungen sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Zahlungsbediengungen

Nach Empfang unserer Katamarantraum Buchungsbestätigung/Rechnung wird innerhalb einer Woche eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Törn-Beginn zu zahlen. Bei Buchungen innerhalb eines Monats vor Beginn des Törns wird der gesamte Preis innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Katamaran Buchung/Rechnungsbestätigung fällig. Kautionsbedingungen finden Sie in den Allgemeine Geschäftsbedienungen. Kaution für Lagoon 42 – Janny beträgt € 2500,-.

Rücktritt, Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit vom der Katamarantraum Buchung zurücktreten. Die Annullierungskosten betragen.

 

a) bei Stornierungen bis 90 Tage vor Charter/Törn-Beginn: 25 % des Charterpreises.

 

b) bei Stornierungen von 90. bis zum 61. Tag vor Charterbeginn: 60 % des Charterpreises.

 

c) bei Stornierungen innerhalb der letzten 60 Tage vor Charterbeginn: 100 % des Charterpreises.

Der Abschluss einer Reise-/Charterrücktrittskostenversicherung bereits zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wird ausdrücklich empfohlen.

Teilnahmebedienungen für Hochseesegelfahrten

Aus sicherheitstechnischen Gründen und um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren ist den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten. Durch seine Katamarantraum Buchung erkennt der Mitsegler an, dass er Crewmitglied ist und an einem Segeltörn teilnimmt, bei welchem im Sinne einer guten Seemannschaft die aktive Mithilfe an Bord notwendig werden kann. Dazu gehören die Tagespläne der Besatzung für Wache am Steuerstand, Navigation, Wetterdaten und Nachtfahrten. Diese werden im Logbuch schriftlich festgehalten und durch Wachdienender abgezeichnet. Bei der Wache auftretende, gravierende Entscheidung bez. Kursänderungen, sowie Segelausrichtung sollte direkt dem Skipper mitgeteilt werden. Weiterhin erkennt der Mitsegler an, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen von Katamarantraum ein Segeltörn immer ein gewisses Restrisiko mit sich birgt.

 

Alle Mitsegler sollten 4 Wochen vor Antritt ein ärztliches Attest vorlegen mit Angaben zu Krankheiten, die durch eventuelle Behandlungen (Beispiel Diabetiker), sowie die Einnahme von Medikamenten, zu betreuen sind. Lassen Sie eine Medikamentenliste, wenn möglich, auch auf Englisch oder Latein erstellen, damit Sie auch bei ausländischen Apotheken nachbestellt werden können. Die notwendigen Medikamente für die gesamte Fahrt sind durch den Mitsegler mit zu bringen und in einem wasserdichten Behälter in seiner Kabine gesichert unterzubringen. Die private Versicherung gegen Krankheit und bei Unfällen ist die Verantwortung des Mitseglers. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

An- und Abfahrtverzögerungen bis zu einen Tag sind zu akzeptieren. Eventuelle Verzögerung aufgrund von Schlechtwetterlagen sind nicht immer durch körperliche oder Motorleistung kompensierbar. 

 

Die angebotenen Fahrtrouten sind verbindlich und werden eingehalten, soweit das Wetter dies erlaubt. Abweichungen von der Route, bedingt durch Flaute oder Sturm, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch. Fahrtverkürzungen bedingt durch Flaute oder Sturm begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden, setzt Katamarantraum oder der Skipper die neue Reiseroute fest. Das Endziel der Reise bleibt nach Möglichkeit bestehen.

 

Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin, wenn kein nachweisbares Verschulden des Schiffsführers vorliegt.

 

Bei Technisch bedingte komplett Ausfall der Reise/oder Verzögerungen über einen Tag, werden die Buchungskosten zu 100%/oder 20% pro Verzögerungstag nach Törnende per Online Überweisung erstatten. An- und Abreisekosten bleiben vor Rechnung der Buchungsteilnehmer [Die An- und Abreisekosten werden jedoch nicht erstattet]. Entstandene Hotelkosten (bis zu drei Sterne) für Übernachtungen werden zu 50% erstattet. Verpflegung ist dabei nicht inbegriffen.

 

Katamarantraum haftet nur für Schäden, die dem Mitsegler durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, jedoch höchstens mit dem dreifachen Törnpreis. Katamarantraum haftet nicht für veränderte Reiserouten, Abweichungen von der angegebenen voraussichtlichen Meilenzahl und ungeplante Liegezeiten, die durch Reparaturen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere auch durch Witterungsbedingungen und höhere Gewalt, entstehen können. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

 

Für eine Teilnahme an einem Törn benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für eine Teilnahme an einem Törn von oder nach außereuropäischen oder Nicht- EU-Staaten (= genau dasselbe) benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und eventuell ein Visum. Bitte achten Sie unbedingt auf die ausreichende Gültigkeitsdauer. Die Behörden überprüfen diese Details sehr genau.

 

Verzögerungen und Unannehmlichkeiten beim Ein- und Ausklarieren (=Seglerbegriff?) sind vom jeweiligen Crewmitglied zu vertreten. Ist eine Weiterreise wegen ungültiger Papiere nicht möglich, kann das betreffende Crewmitglied vom Törn ausgeschlossen werden. Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin. Die daraus entstehenden Kosten für entstandene Schäden werden ebenfalls der betreffenden Person in Rechnung gestellt.


 

 

 

 

 

Genieße das Leben . . .

online buchen, Charter Kanaren, Katamaran, Lagoon 42, online buchen, Yachtcharter, Yachtcharter Kanaren, Hochseesegeln, Katamaran Training, Segelurlaub, Mitsegeln, Üvberführung, Hafenmanöver Training, Segelurlaub
Firmen Logo Katamarantraum Lagoon 42

 

 

 

 

 

. . . Lebe deinen Traum.